Was tun im Trauerfall?
Der Eintritt eines Trauerfalls ist für die Hinterbliebenen nicht nur mit Trauer und emotionaler Belastung verbunden. Für viele Menschen entstehen auch Unsicherheiten in Bezug auf die nun anstehenden Maßnahmen.
Bitte informieren Sie bei Eintritt des Todes zuerst einen Arzt (Hausarzt oder Notdienst unter Tel. 116 117). Dieser stellt den Tod fest und sorgt für die entsprechende Bescheinigung.
Gleichzeitig sind wir gerne für Sie da. Wir sind Tag und Nacht für Sie telefonisch unter der Telefonnummer 05225 - 14 48 erreichbar und einsatzbereit. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, welche Schritte nun wichtig sind, und sorgen für Ihre Entlastung.
Bitte halten Sie möglichst die nachfolgenden Dokumente für uns bereit:
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Familienbuch oder Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen bzw. Witwern)
- Bestattungsvorsorgeunterlagen und Graburkunden (falls vorhanden)
- Versicherungsunterlagen
Die Beantragung der Sterbeurkunden erfolgt durch uns. Sollten Ihnen oben genannte Papiere nicht vorliegen, helfen wir gerne, diese zu besorgen.
Bei ausländischen Dokumenten muss zwingend eine beglaubigte Übersetzung existieren.
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten, die für eine Bestattung notwendig sind:
- Meldung beim Standesamt
- Meldung beim Einwohnermeldeamt
- Formalitäten beim Gesundheitsamt und Amtsarzt
- Anmeldung beim Friedhofsamt
- Abstimmung des Bestattungstermins und Verabredung eines Gesprächstermins mit dem Geistlichen oder Trauerredner
- Regelung der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
- Antragstellung zur Auszahlung von Sterbegeldern
- Beantragung der Renten-Vorschusszahlung für Witwen bzw. Witwer
Alle anfallenden Abmeldungen erledigen wir auch im Nachgang.