Erbschaft

Erben und vererben

Hinsichtlich der Regelung des eigenen Nachlasses empfiehlt es sich in vielen Fällen, sich hier im Vorfeld Gedanken zu machen und eigene Wünsche festzulegen. Damit können spätere Unsicherheiten oder sogar auch Streitigkeiten vermieden werden.

Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen als Bestatter zu rechtlichen Fragen keine Beratungsdienstleistung anbieten. Gerne empfehlen wir Ihnen jedoch Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen unzureichend sein oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament als vorteilhaft erweisen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie allgemeine Informationen und Vorlagen.

www.bmjv.de