Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme für den Fall, dass eine schwerwiegende Krankheit eintritt. Wenn ein Patient aufgrund dieser Erkrankung oder wegen eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen mitzuteilen, wird die Patientenverfügung wirksam. Hierin wird genau bestimmt, welche Maßnahmen, Therapien und ärztliche Behandlungen gewünscht sind. Ärzte und medizinisches Fachpersonal sind an die darin getroffenen Festlegungen gebunden.

Erwachsene können sich außerdem durch eine sogenannte Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zusätzlich absichern. Hierin wird eine Person des Vertrauens bestimmt, die im Notfall Ihre Entscheidungen trifft und in Ihrem Sinne handelt.

Eine Beratung durch den Hausarzt und ggf. durch einen Rechtsanwalt kann sich als sinnvoll erweisen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen hierzu: www.bmjv.de