Selbstbestimmung

Entscheidungen rechtzeitig
treffen

Um im Krankheits- oder auch im Todesfall selbstbestimmt zu bleiben und Angehörige zu entlasten, sollten Sie Ihre Wünsche möglichst schriftlich festhalten. So können Unklarheiten oder mögliche Streitigkeiten innerhalb der Familie zuverlässig vermieden werden.

Testament

Wenn Sie bezüglich Ihrer Hinterlassenschaften im eigenen Todesfall eine oder mehrere Person(en) begünstigen möchten, sollten Sie ein Testament verfassen. Dieses muss komplett handschriftlich geschrieben werden. Es muss mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden und das Datum und den Ort der Ausstellung enthalten.

Liegt bei Eintritt des Todes kein Testament bzw. kein Erbvertrag vor, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Eine persönliche Rechtsberatung ist empfehlenswert, um mögliche Unklarheiten auszuschließen.

Bitte beachten Sie:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Digitaler Nachlass

Ob Onlinebanking oder digitale Abonnements: Leider verwahren viele Menschen ihre Zugangsdaten der von ihnen genutzten Internetseiten und Portale nicht gewissenhaft. Damit sind den Hinterbliebenen zumeist die Hände gebunden, wenn es darum geht, im Trauerfall Ab- und Ummeldungen zu tätigen. Sollten Sie hier Hilfe benötigen, können Sie sich an den digitalen Nachlassdienst Columba wenden, damit alle Internetaktivitäten sicher verwaltet werden.

Vorsorgevollmacht

Mit diesem Dokument können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht erteilen, Ihre Interessen zu vertreten, falls Sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Der Vollmachtnehmer hat die Berechtigung, finanzielle oder gesundheitliche Fragen und persönliche Angelegenheiten zu entscheiden.

www.bmj.de

Patientenverfügung

Halten Sie rechtzeitig schriftlich fest, wie Sie im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden möchten und welche Maßnahmen ihrerseits nicht gewünscht sind. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für Selbstbestimmung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Vorstellungen nicht kommunizieren können.

www.bmj.de

Die Organspende

Ganz gleich, ob Sie sich zentral online registrieren möchten oder über einen Organspendeausweis Ihren Willen bekunden: Als Organspender stimmen Sie zu, dass in Ihrem eigenen Todesfall Organe zwecks Transplantation für schwer erkrankte Patienten verwendet werden dürfen. Weitere Informationen zur Organspende und den Möglichkeiten finden Sie unter.

www.organspende-info.de

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